Teilnahmebedingungen (AGB)
Stand: September 2026
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Buchung und Teilnahme am Pilotchor des „Fürther Kleeblatt-Chors". Anbieterin und Vertragspartnerin ist die B&B Concepts GmbH, Rudolf-Breitscheid-Str. 3, 90762 Fürth (Amtsgericht Fürth, HRB 22392; siehe Impressum). Die Proben finden in Fürth statt. Die genaue Adresse wird mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt.
2. Umfang des Pilotchors
Der Pilotchor umfasst vier aufeinander aufbauende Termine. Pilotchor 2: Donnerstag, 21. Januar, 4. Februar, 18. Februar und 4. März 2027, jeweils von 19:00 bis 21:00 Uhr. (Pilotchor 1 am 12. und 26. November sowie 10. und 17. Dezember 2026 ist ausgebucht.) Die vier Termine werden ausschließlich gemeinsam gebucht. Einzelne Termine können nicht gebucht werden. Ein vorheriges Schnuppern und ein Vorsingen finden nicht statt.
Die Teilnahme richtet sich an Erwachsene. Vorkenntnisse, Notenkenntnisse oder eine festgelegte Stimmlage sind nicht erforderlich.
3. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular auf dieser Website. Mit dem Absenden des Formulars wird ein verbindliches Angebot zur Buchung des Pilotchors abgegeben. Der Vertrag kommt zustande, sobald die B&B Concepts GmbH die Anmeldung per E-Mail bestätigt. Die Zahl der Plätze ist begrenzt. Ein Anspruch auf Annahme der Anmeldung besteht nicht.
Die Eintragung in eine Warteliste ist unverbindlich und kostenlos. Sie begründet keinen Vertrag und keinen Anspruch auf einen Platz. Ein Vertrag entsteht erst, wenn ein Platz angeboten und die Anmeldung bestätigt wurde.
Mit der Buchung des Pilotchors entsteht keine Mitgliedschaft und keine Verpflichtung, nach dem letzten Pilottermin an weiteren Angeboten teilzunehmen.
4. Teilnahmebeitrag und Zahlung
Der Teilnahmebeitrag beträgt 99 € für alle vier Termine zusammen. Nach Vertragsschluss wird eine Rechnung mit den Zahlungsdaten per E-Mail versendet. Der Rechnungsbetrag ist per Überweisung zu zahlen. Die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist ist maßgeblich.
Der Platz ist erst nach vollständigem Zahlungseingang reserviert. Geht der Beitrag nicht fristgerecht ein, kann die Anbieterin nach einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und den Platz anderweitig vergeben.
5. Vertragliches Rücktrittsrecht
Teilnehmer:innen können innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung muss eindeutig sein und kann zum Beispiel per E-Mail an info@kleeblatt-chor.de gesendet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Im Fall eines fristgerechten Rücktritts werden bereits geleistete Zahlungen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Erklärung auf demselben Zahlungsweg zurückerstattet. Hat der Pilotchor innerhalb der Rücktrittsfrist bereits begonnen und wurde an einem oder mehreren Terminen teilgenommen, darf für jeden besuchten Termin ein Anteil von 24,75 € einbehalten werden.
6. Rücktritt nach Ablauf der 14-tägigen Frist
Nach Ablauf der in Abschnitt 5 genannten Frist ist ein Rücktritt durch die Teilnehmer:innen ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer darf nach vorheriger Abstimmung eine geeignete Ersatzperson benennen, sofern diese noch an keinem Termin des Pilotchors teilgenommen hat.
7. Verpasste Termine
Kann eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer einen Termin nicht wahrnehmen, besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder auf eine anteilige Erstattung des Teilnahmebeitrags. Dies gilt nicht, wenn die Anbieterin den Ausfall zu vertreten hat.
8. Absage und Änderungen durch die Anbieterin
Die Anbieterin kann den Pilotchor insbesondere dann absagen, wenn bis zum Anmeldeschluss nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder die Chorleitung erkrankt. Bei einer vollständigen Absage werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Abschnitt 10.
Muss nur ein einzelner Termin ausfallen, wird ein Ersatztermin angeboten. Kann eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer diesen Ersatztermin nicht wahrnehmen, wird der auf den ausgefallenen Termin entfallende Anteil von 24,75 € erstattet. Zumutbare Änderungen des Probenraums innerhalb Fürths werden rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt.
9. Miteinander und Ausschluss
Wir proben respektvoll und rücksichtsvoll miteinander. Die Hausordnung des Probenraums und die angemessenen Anweisungen der Chorleitung sind zu beachten. Wer den Ablauf erheblich stört, andere Personen gefährdet oder sich trotz Aufforderung wiederholt respektlos verhält, kann von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Vor einem Ausschluss wird die betroffene Person grundsätzlich angehört und, soweit zumutbar, abgemahnt. Gesetzliche Ansprüche auf Erstattung bleiben unberührt.
10. Haftung
Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Verbraucher:innen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.